Anträge auf Förderung

Sollte die Notwendigkeit für eine psychomotorische oder heilpädagogische Förderung Ihres Kindes festgestellt werden, übernimmt die Stadt Dortmund unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Anträgen.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Stadt Dortmund auf Grundlage eines Antragverfahrens, das die Eltern des betroffenen Kindes einzuleiten haben.

Antragstellungen

Das ZPI bietet Ihren Kindern verschiedene Fördermöglichkeiten, deren Antragsverfahren wir in den folgenden Zeilen kurz vorstellen.

Generell sind wir bei Fragen bezüglich der verschiedenen Antragsstellungen im Rahmen der Fördermöglichkeiten gerne für Sie zu erreichen.

Leistungen der Frühförderung

Das ZPI bietet eine heilpädagogische Frühförderung wie auch eine interdisziplinäre Frühförderung (IFF) an. Die Psychomotorik wird als heilpädagogische Maßnahme in unserer Einrichtung stets in die Förderung integriert.

Sollte ein entsprechender Förderbedarf bei Ihrem Kind festgestellt werden, übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft der LWL auf Grundlage eines Antragverfahrens, das die Eltern des betroffenen Kindes einzuleiten haben.

Um die Leistung einer Frühförderung zu erhalten, ist zunächst ein Arztbesuch erforderlich. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt verordnet bei vorliegendem Bedarf eine Eingangsdiagnostik für die interdisziplinäre Frühförderung oder stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Frühförderung aus.

Ihr Kind kann im ZPI folgend eine standardisierte Diagnostik erhalten, um zu erkennen, welche konkreten Hilfen für Ihr Kind in Frage kommen.

Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung beim LWL gestellt werden. Das ZPI unterstützt Sie als Eltern dabei. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten Sie eine Zusage auf Kostenübernahme der Förderung vom LWL.

Psychomotorik für Schulkinder

Die Psychomotorik wird für Schulkinder vom ZPI im Rahmen einer Eingliederungshilfe angeboten.

Kostenträger der Eingliederungshilfe ist das Jugendamt der Stadt Dortmund nach Feststellung des Förderbedarfs durch eine psychologische Beratungsstelle bzw. durch die Fachstelle 35a der Stadt Dortmund.

Für die Antragstellung beim Jugendamt wird benötigt:

  • eine Empfehlung der psychomotorischen Förderung von der zuständigen Beratungsstelle/Fachstelle 35a, die vor Antragstellung zur Beratung und Diagnostik aufzusuchen ist
  • ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten

Das Antragsformular muss von den Eltern persönlich bei dem für ihren Wohnort zuständigen Jugendhilfedienst unterschrieben werden. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Kostenzusage für die psychomotorische Förderung.

Autismusspezifische Förderung

Die autismusspezifische Förderung wird für Schulkinder vom ZPI ebenfalls im Rahmen einer Eingliederungshilfe angeboten, wenn diese von einer Diagnose aus der Autismus-Spektrum-Störung (ASS) betroffen sind.  

Wenden Sie sich bei entsprechender Diagnose für die Antragsstellung bei dem für ihren Wohnort zuständigen Jugendhilfedienst oder an die Fachstelle 35a der Stadt Dortmund.