Leistungen der Frühförderung
Das ZPI bietet eine heilpädagogische Frühförderung wie auch eine interdisziplinäre Frühförderung (IFF) an. Die Psychomotorik wird als heilpädagogische Maßnahme in unserer Einrichtung stets in die Förderung integriert.
Sollte ein entsprechender Förderbedarf bei Ihrem Kind festgestellt werden, übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft der LWL auf Grundlage eines Antragverfahrens, das die Eltern des betroffenen Kindes einzuleiten haben.
Um die Leistung einer Frühförderung zu erhalten, ist zunächst ein Arztbesuch erforderlich. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt verordnet bei vorliegendem Bedarf eine Eingangsdiagnostik für die interdisziplinäre Frühförderung oder stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Frühförderung aus.
Ihr Kind kann im ZPI folgend eine standardisierte Diagnostik erhalten, um zu erkennen, welche konkreten Hilfen für Ihr Kind in Frage kommen.
Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung beim LWL gestellt werden. Das ZPI unterstützt Sie als Eltern dabei. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten Sie eine Zusage auf Kostenübernahme der Förderung vom LWL.